Bundesprogramm "Sprach-Kitas": Interessenbekundungsverfahren ist gestartet!

 

Das Interessenbekundungsverfahren zum neuen Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist" ist gestartet und läuft bis zum 31. Juli 2015. (mehr)

 

                        -----------------------------------------------------------------------------

Voraussetzungen für eine Teilnahme am Interessenbekundungs- bzw. Antragsverfahren

 

Am Interessenbekundungsverfahren können sich Träger von öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung beteiligen, die:

 

  • am 1. März 2015 (Kinder- und Jugendhilfestatistik – Statistik der Kinder und tätigen Personen in Tageseinrichtungen) grundsätzlich von insgesamt mindestens 40 Kindern (ohne Schulkinder) sowie
  • überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung besucht werden (diese Auswahlkriterien werden im Einzelnen durch bundeslandesbezogene Vorgaben geregelt),
  • ihre Bereitschaft erklären, sich einem Verbund von grundsätzlich 10-15 Einrichtungen anzuschließen, der von einer Fachberatung angeleitet wird und
  • deren Träger erklären, dass die jeweilige Leitungskraft in angemessenem Umfang für Steuerungs-, Koordinierungs- und konzeptionelle Aufgaben zur Verfügung steht. 

 

Die Fachberatung als zweite Säule ist Teil der Trägerstruktur der Einrichtungen des Verbundes oder ist an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe angebunden.

 

                                                                                         Quelle: Aufruf des BMFSFJ

                           -------------------------------------------------------------------------

 

 

 

Das Formular zur Interessenbekundung, die Bekanntmachung zum Start des Interessenbekundungsverfahreninhaltliche Schwerpunkte des Programms und weitere Informationen finden Sie auf: www.fruehe-chancen.de/sprach-kitas/.