12. Leipziger Frühjahrssymposium

Sprache & Kommunikation

 

02. Juni 2023

 

 

Der Fachtag steht unter der Schirmherrschaft 

des Sächsischen Staatsministers für Kultus Christian Piwarz.

 

Anmeldung

 

Hier haben Sie die Möglichkeit sich für das 12. Leipziger Frühjahrssymposium
"Ich fühle was, was du nicht fühlst" – Sprache und Emotion im Dialog anzumelden.

 

Bevor Sie sich anmelden, hier noch einige Informationen:

  • Regulärer Teilnahmebeitrag: 50 € (inkl. Verpflegung)
  • Fachschüler/-innen und Studierende: 25 €* (inkl. Verpflegung)
  • Sie können einen Workshop am Vormittag und einen anderen Workshop am Nachmittag buchen.
  • Die Anmeldung für Workshop 1 - 6 ist beendet. Vereinzelt können jedoch Plätze wieder freigeschaltet werden. Die Anmeldung für Workshop 7 (Thema: PDSS) bleibt noch bis zum 29.05.2023 geöffnet.  Die Belegung der Workshops erfolgt entsprechend der Reihenfolge der Anmeldung.
    Es kann vorkommen, dass die Workshopplätze vor diesem Datum bereits vollständig belegt sind. Daher empfehlen wir Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden, um Ihre Teilnahme zu sichern.
  • Mit der Anmeldung stimmen Sie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

 

 

*Der Nachweis muss am Tag des Symposiums am Empfang durch Vorlage eines entsprechenden Ausweises erfolgen.

 

News

Veranstaltungen

 

Das 12. Leipziger Frühjahrssymposium (LFS) 

"Ich fühle was, was du nicht fühlst" – Sprache und Emotion im Dialog

findet am 02.06.2023 in Leipzig statt.

Die Anmeldung für Workshop 1 - 6 ist beendet. Vereinzelt können jedoch Plätze wieder freigeschaltet werden.

Die Anmeldung für Workshop 7 (Thema: PDSS) bleibt noch bis zum 29.05.2023 geöffnet.

 

DienstagsIMPULSE -

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Materialien für die Praxis

 

LakoS Philosophieren mit Kindern

Kartenset

Mit Fragen Gedanken und Sprache kitzeln

 

LakoS - SprachenWelt 

Das Mehrsprachen-Portfolio zur Begleitung mehrsprachiger Kinder

 

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Das Landeskompetenzzentrum zur Sprachförderung befindet sich in Trägerschaft des Vereins zur Förderung von Sprache und Kommunikation e. V. Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.